- Bewertung des Besitztums laut der Kundmachung Nr. 492/2004 GS über Feststellung des allgemeinen Besitzwertes, Teil des Betriebs, Bestandteile des Betriebs oder anderen Besitzt als Betriebsbesitz,
- Sachverständigkeitsbeurteilung,
- fachliche Äußerungen, Analysen, Expertisen und Kontrollrechnungen.
Die Besitzbewertung mit der Feststellung des Betrieballgemeinwertes und Betriebsteile ist verarbeitet im Sinne der Bewertungsmethoden und das mit:
- Besitzmethode,
- Unternehmersmethode,
- Kombinationsmethode, welche aus der Unternehmers- und Vergleichensmethode mit Mursterbetrieben besteht,
- Liguidationsmethode beim Bankrot oder Liquidation.
Wir arbeiten Ihnen die Sachverständigkeitsbeurteilungen aus für:
- Feststellung des Allgemeinwertes und Schadenhöhe in technischen Fächern für:
- Immobilien und Bauwerke,
- Motorkraftwagen und Nichtmotorkraftwagen in Straßenverkehr,
- elektrotechnische Anlagen für Verarbeitung, Überlieferung und Anmerkung der Informationen, Mess- und Kanzleitechnik, Hauselektrogeräte, handelektrische Werkzeuge und Elektronik,
- Maschinen und Maschinenanlage.
- Feststellung des Allgemeinwertes in Fächern der Ökonomie und Unternehmen für:
- Wertpapiere,
- Vorräte,
- Geldforderungen,
- Finanzkontos,
- anderen Besitz,
- fremde Quellen,
- Einfluss der Betriebtätigkeit an die Umwelt.
- Feststellung des Allgemeinwertes des unmateriellen Besitzes für:
- Softwarewert,
- Ergebnisse der Forschungs- und Fachtätigkeit,
- Einschätzungsrechte,
- oceniteľné práva
- andern unmateriellen Besitz wie Goodwill und Know – How.
Banken, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitutionen nutzen unsere Beurteilungen für Feststellung des Besitzallgemeinwertes für die Zwecke der Pfandrechte der eigenen Klienten aus. Außer Immobilien können wir für diese Zwecke auch Mobilien bewerten wie z. B.: Maschinen, Herstellungs- und technologische Linien, Wagenpark, Bodenmaschinen und die Rechnungstechnologie usw.
Die Mobilien- und Immobilienbewertung bildet den einzelnen Teil unserer Dienste, weil unsere Experten das Spezialstudium der Nationalbank der SR absolviert haben. Dieses absolvierte Studium ist spezialisiert für Fach-, Rechts- und ökonomische Problematik. Diese unseren hoch qualifizierten Arbeiter haben Bescheinigung IBV der Nationalbank der Slowakei für Bedürfnisse slowakischer Banken.
Andere Dienste:
- Audit,
- Buchhaltungsführung,
- Beratung bei Liquidation der Versicherungsgeschehnisse am Besitz (Unfälle und Schaden),
- Messen und Testieren,
- Marktforschung und Allgemeinmeinung,
- Geschäftstätigkeit,
- Beratung/Konsultationstätigkeit.